Weniger Schmerzen - Mehr Lebensfreude
Die Kosten einer Schmerztherapie
Unsere Praxis ist besonders qualifiziert und nimmt an der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Versorgung
chronisch schmerzkranker Patienten
gem. § 135 Abs. 2 SGB V (Schmerztherapie-Vereinbarung) teil.
Daher werden die Kosten für eine schmerztherapeutische Versorgung
von den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben getragen.
Kosten Schmerztherapie
Damit wir gesetzlich versicherte Patienten behandeln können, muss
eine Überweisung zur Schmerztherapie
zur Mit-/Weiterbehandlung vom Hausarzt/Facharzt ausgestellt werden.
Akupunktur wird
bei Chronischen Rückenschmerzen und
bei Chronischen Knieschmerzen
ebenfalls von der gesetzlichen Krankenkasse getragen.
Obwohl Akupunktur auch bei anderen Krankheitsbildern sehr gut wirksam ist, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen hierfür leider keine Kosten.
Schmerztherapie ist ein sehr weites Feld. Manchmal kann es auch
sinnvoll sein Methoden außerhalb der Kassenmedizin anzuwenden.
In diesem Fall beraten wir sie gerne.
Wir wenden nur Methoden an von deren Wirksamkeit
wir selbst überzeugt sind !